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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Geltungsbereich

1.1. Die Simply the Best Event & Verlags GmbH & Co. KG - nachstehend Simply the Best genannt - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung bzw. die Auftragsbearbeitung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Simply the Best und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Preisangebot, Leistungen

2.1. Die im Angebot von Simply the Best genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, und erlangen erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung durch Simply the Best. Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalten wir uns eine Preisänderung vor. Die Preise von Simply the Best enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise von Simply the Best gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.2. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 
3. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

3.1. Eine erste Zahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) in Höhe von dreißig von Hundert ist bei Auftragsbestätigung ohne Abzug zu leisten. Eine zweite Zahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) in Höhe von vierzig von Hundert ist während der Auftragsbearbeitung zu einem vom Auftraggeber und Simply the Best im beiderseitigen Einvernehmen festzulegenden Termin ohne Abzug zu leisten. Die Abschlusszahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) in Höhe von dreißig von Hundert ist mit Auftragsabschluss ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Veranstaltung, Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Beträge für Einzelaufträge und Abrufe bis zu 25,- Euro sind bei Lieferung in bar zahlbar. Bei kleinen Beträgen kann Nachnahmesendung erfolgen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann Vorauszahlung verlangt werden.

3.2. Bei größeren Aufträgen oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen.

3.3. Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen ein, so ist Simply the Best berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen. Die Kostenerhöhungen werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Für Lieferungen und Veranstaltungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

3.4. Gegenansprüche von Simply the Best kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

3.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß DÜG zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

4. Lieferbedingungen, Lieferverzug

4.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit/Auftragsbearbeitungszeit setzt die Abklärung aller technischen und logistischen Fragen voraus.

4.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3. Den Versand sowie die Durchführung einer Veranstaltung nimmt Simply the Best für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, er haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen allgemeinen Beförderungsbedingungen des Transportführers versichert. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Bei Versand an den Auftraggeber geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Ware das Betriebsgelände von Simply the Best verlässt.

4.4. Liefertermine sowie Termine, an dem eine Veranstaltung durchgeführt werden soll, sind nur gültig, wenn sie von Simply the Best ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin sowie über den Termin der Durchführung einer Veranstaltung der Schriftform.

4.5. Gerät Simply the Best mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung abzüglich Vorleistung und Material) verlangt werden.

4.6. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb von Simply the Best als auch in dem eines Zulieferers/Subunternehmers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Simply the Best behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen etc. vor.

 

6. Beanstandungen und Gewährleistungen

6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse als auch einer durchgeführten Veranstaltung in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

6.2. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln einer Ware sowie einer Veranstaltung sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nach dem Termin an dem die Veranstaltung durchgeführt wurde zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen Simply the Best geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat bzw. nach dem Termin an dem die Veranstaltung durchgeführt wurde, bei Simply the Best eintrifft.

6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist Simply the Best nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder Simply the Best oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Simply the Best oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druck-Erzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Simply the Best nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

6.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware bzw. eines Teils der durchgeführten Veranstaltung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung bzw. der gesamten Veranstaltung, es sei denn, dass die Teillieferung bzw. die Teilveranstaltung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Simply the Best nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

 

7. Verwahren, Versicherung

7.1. Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Simply the Best haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie von Simply the Best zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet Simply the Best nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

 

8. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

9. Eigentum, Urheberrechte

9.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Simply the Best von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

9.2. Auftragsbezogene Daten werden dem Kunden nach Vergütung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dabei entstehende Kosten für Zusammenstellung, Kopieren auf Datenträger und Versand werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

9.3. Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.

9.4. Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Simply the Best und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

9.5. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumt ihm Simply the Best in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

9.6. Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mit-Urheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

 

10. Impressum

Simply the Best kann auf den Vertragserzeugnissen und im Rahmen von für den Auftraggeber durchgeführten Veranstaltungen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

 

11. Datenspeicherung und Datenschutz

11.1. Simply the Best weist gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Alle personenbezogenen Daten sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

11.2. Anfallende Verbindungszeiten werden vom Betreiber des Internet-Zugangsnetzes erfasst und an Simply the Best zu Abrechnungszwecken übermittelt. Simply the Best ist berechtigt, solche abrechnungsrelevanten Daten zu speichern.

 

12. Herstellung von Druckvorlagen, Belichtungsaufträge

12.1. Belichtungsaufträge sind Werkverträge. Simply the Best übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr Simply the Best (auf Datenträger, per Datenfernübertragung) zur Verfügung stellt. Alle Daten, die Simply the Best zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein.

12.2. Für die Archivierung von Daten bei Belichtungsaufträgen muss ein gesonderter Archivierungsauftrag erteilt werden.

12.3. Auftragsdateien, die von Simply the Best erstellt werden, werden in der Regel archiviert. Sollte es durch technische Umstände oder höhere Gewalt zu Datenverlusten kommen, haftet Simply the Best nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

 

13. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern nicht auf Seiten von Simply the Best oder seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

14.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Simply the Best der Erfüllungsort.

14.2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Simply the Best Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen.

14.3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.